huelswitt Immobilien
Freistehendes Einfamilienhaus mit Garage

hülswitt Immobilien GmbH
Herr Albert Behrenbeck
Zollstraße 113
44869 Bochum
Tel: 02327-30931-12
Angaben zur Immobilie
Objektart: Haus
Objekttyp: Einfamilienhaus
Wohnfläche: 164 m²
Grundstücksfläche: 841 m²
Kosten
Kaufpreis: 395.000 €
Nebenkosten: 420 €
Provision: 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
Ausstattungsdetails
Heizungsart: Zentralheizung
Befeuerung: Gas
Energieausweis
Energieausweistyp: Bedarfsausweis
Mit Warmwasser: Ja
Endenergiebedarf: 182,27 kWh/(m²a)
Primärenergieträger: Gas
Wertklasse: F
Baujahr: 2021
Objektbeschreibung
Freistehendes, renovierungsbedürftiges Ein-/Zweifamilienhaus, Baujahr 1979, erbaut in Holz-Verbundbauweise. Eingeschossig mit ausgebauten Dachgeschoss.
164 m² Wohnfläche, 101 m² Nutzfläche im Keller, 373 m² Brutto-Geschossfläche (BGF), 926 m³ umbauter Raum (BRI). Das Haus ist voll unterkellert (massive Bauweise). Grundstück: 841 m²
PKW-Garage, Stellplatz vor der Garage, sonniger Garten in Süd/Süd-Ost-Ausrichtung, Holz-Geräteschuppen, Gartenteich.
Ausstattung
Bei dem Haus handelt es sich um ein Fertighaus des Herstellers Quelle Fertighaus GmbH, erbaut durch Euro-Fertigbau+Gang-Nail in Holz-Verbundbauweise.
– Keller in Massivbauweise, erstellt durch Bauunternehmung Eberhard Beckamp Söhne
– Bau der Bodenplatte inkl. Verstärkung für Bergbausicherung
Die wesentliche Ausstattung des Hauses stammt aus dem Baujahr. Das Haus muss daher umfangreich renoviert werden.
Modernisierungen der letzten 20 Jahre:
– Gas-Zentralheizung (Baujahr 2021), vormals Oel-Zentralheizung
– Terrasse
Weitere Angaben
Bergbauschäden:
Das Haus befindet sich in einem ehemals aktiven Bergbaugebiet. Das Haus musste als Auflage mit einer verstärken Bodenplatte gegen bergbaubedingte Schadstellen (Rissbildungen) hergestellt werden. In den Jahren 1980 bis 2011 gab es mehrere Messungen. Das Haus hat laut der letzten Messung vom 25.05.2011eine mittlere Schieflage von 9,2 mm/m. Die Eigentümer wurden für die Schieflage entsprechend entschädigt. Laut der RAG ist heute mit weiteren Bodenbewegungen auf Grund der seit dem Abbauende verstrichenen Zeit nicht mehr zu rechnen.
Baulasten:
Auf dem Grundstück ist keine Baulast eingetragen.
Altlasten:
Das Grundstück ist im Altlastenkataster nicht als Altlast oder Altlastenverdachtsfläche geführt.
Erschließung:
Der Erschließungsbeitrag fallen nicht mehr an.































